Gesetze / Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
BtMVV§ 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
Stand: 25.06.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMVV%201998/9#abs-1 (1) Auf dem Betäubungsmittelrezept sind anzugeben:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMVV%201998/9#abs-2 (2) Die Angaben nach Absatz 1 sind dauerhaft zu vermerken und müssen auf allen Teilen der Verschreibung übereinstimmend enthalten sein. Die Angaben nach den Nummern 1 bis 8 können durch eine andere Person als den Verschreibenden erfolgen. Im Falle einer Änderung der Verschreibung hat der verschreibende Arzt die Änderung auf allen Teilen des Betäubungsmittelrezeptes zu vermerken und durch seine Unterschrift zu bestätigen.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 9 BtMVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.03.2022 – 3 C 1/21Befugnis der Überwachungsbehörde zur Einsicht in Unterlagen über den BetäubungsmittelverkehrZitiert von 2
- LSG NRW, 25.02.2019 – L 11 KR 240/18 B ERKrankenversicherung - Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Versorgung mit Cannabisblüten - ADHS im Erwachsenenalter - Erfordernis einer begründeten Einschätzung des Vertragsarztes im Verwaltungsverfahren - Voraussetzungen einer Genehmigungsfiktion Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- LSG NRW, 22.10.2020 – L 16 KR 458/18Zitiert von 1
- SG Nordhausen, 25.02.2020 – S 6 KR 251/18
- VGH Bayern, 29.04.2019 – 11 B 18.2482Verlust der Fahreignung bei Nichteinhaltung der ärztlichen Verordnung für die Einnahme von Medizinal-Cannabis Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- BSG, 20.03.2024 – B 1 KR 24/22 R(Krankenversicherung - Versorgung mit Cannabisblüten - Anforderungen an die begründete Einschätzung des Vertragsarztes iSv § 31 Abs 6 S 1 Nr 1 Buchst b SGB 5 - Erfüllung bis spätestens zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz - Beibringungspflicht des Versicherten - kein Eintritt der Genehmigungsfiktion mangels hinreichend bestimmter vertragsärztlicher Verordnung - sozialgerichtliches Verfahren - Rüge eines Verstoßes gegen die Grenzen freier Beweiswürdigung - unzureichende Revisionsbegründung)Zitiert von 16
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 13.03.2025 – 11 ZB 24.1815Zitiert von 1
- VGH Bayern, 03.07.2023 – 11 C 23.363Zitiert von 10
- OLG Oldenburg, 14.03.2023 – 2 ORbs 16/23 (660 Js 40646/22)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BtMVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.03.2023 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. März 2023 (BGBl. I Nr. 70)
BGBl. 2023 I Nr. 70
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22.05.2017 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Mai 2017 (BGBl. I 1275)
BGBl. 2017 I S. 1275
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05.12.2014 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I 1999)
BGBl. 2014 I S. 1999
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19.03.2009 Ausfertigung
§ 9 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2009 (BGBl. I 560)
BGBl. 2009 I S. 560
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10.03.2005 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. März 2005 (BGBl. I 757)
BGBl. 2005 I S. 757
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19.06.2001 Ausfertigung
§ 9 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I 1180)
BGBl. 2001 I S. 1180
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.