Gesetze / Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
BtMVV§ 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
Stand: 25.06.2023
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.03.2022 – 3 C 1/21Befugnis der Überwachungsbehörde zur Einsicht in Unterlagen über den BetäubungsmittelverkehrZitiert von 2
- LSG NRW, 25.02.2019 – L 11 KR 240/18 B ERKrankenversicherung - Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Versorgung mit Cannabisblüten - ADHS im Erwachsenenalter - Erfordernis einer begründeten Einschätzung des Vertragsarztes im Verwaltungsverfahren - Voraussetzungen einer Genehmigungsfiktion KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- SG Nordhausen, 25.02.2020 – S 6 KR 251/18
- VGH Bayern, 29.04.2019 – 11 B 18.2482Verlust der Fahreignung bei Nichteinhaltung der ärztlichen Verordnung für die Einnahme von Medizinal-Cannabis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BSG, 20.03.2024 – B 1 KR 24/22 R(Krankenversicherung - Versorgung mit Cannabisblüten - Anforderungen an die begründete Einschätzung des Vertragsarztes iSv § 31 Abs 6 S 1 Nr 1 Buchst b SGB 5 - Erfüllung bis spätestens zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz - Beibringungspflicht des Versicherten - kein Eintritt der Genehmigungsfiktion mangels hinreichend bestimmter vertragsärztlicher Verordnung - sozialgerichtliches Verfahren - Rüge eines Verstoßes gegen die Grenzen freier Beweiswürdigung - unzureichende Revisionsbegründung)Zitiert von 14
- VGH Bayern, 13.03.2025 – 11 ZB 24.1815Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 03.07.2023 – 11 C 23.363Zitiert von 9
- OLG Oldenburg, 14.03.2023 – 2 ORbs 16/23 (660 Js 40646/22)
- VGH Bayern, 22.08.2022 – 11 CS 22.1202Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 BtMVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BtMVV%201998/9#abs-1 (1) Auf dem Betäubungsmittelrezept sind anzugeben:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BtMVV%201998/9#abs-2 (2) Die Angaben nach Absatz 1 sind dauerhaft zu vermerken und müssen auf allen Teilen der Verschreibung übereinstimmend enthalten sein. Die Angaben nach den Nummern 1 bis 8 können durch eine andere Person als den Verschreibenden erfolgen. Im Falle einer Änderung der Verschreibung hat der verschreibende Arzt die Änderung auf allen Teilen des Betäubungsmittelrezeptes zu vermerken und durch seine Unterschrift zu bestätigen.